Rodenbröker u.a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften mehr »
Der Beitrag stellt den derzeitigen Erkenntnisstand sowie die verbleibenden Interpretationsspielräume zu Struktur, Methodik und den einzelnen inhaltlichen Anforderungen der FFH-Verträglichkeitsprüfung dar und nimmt zu besonders strittigen Fragen (Erheblichkeitsschwellen, Prüfung von kumulativen Wirkungen, Alternativenprüfung) Stellung. Zugleich wird die nach dem sog. Dragaggi-Urteil des EuGH wiedereröffnete Diskussion über die sog. Vorwirkungsrechtsprechung des BVerwG zugunsten “potentieller FFH-Gebiete” kritisch kommentiert.
Der Beitrag befasst sich mit der viel erörterten Frage der Reichweite des „vorgezogenen“ Schutzes von so genannten „potenziellen FFH-Gebieten“. Die bisherige Rechtsprechung des BVerwG zu dieser Problematik ist im Lichte des Dragaggi-Urteils des EuGH korrekturbedürftig. Das Urteil lässt aber selbst viele Fragen offen. Das BVerwG sollte seine so genannte „Vorwirkungsrechtsprechung“ bei nächster Gelegenheit dem EuGH zur Überprüfung vorlegen und diesen zu präziseren Aussagen zwingen.
Entscheidungsbesprechung zu BVerwG, Beschluss v. 12.4.2005 - 9 VR 41/04 - [B 107 Ortsumfahrung Grimma]
Entscheidungsbesprechung zu EuGH, Urteil v. 14.4.2005 - Rs. C-441/03 - [Kommission ./. Niederlande]
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Entscheidungsbesprechung zu BVerwG, Urteil v. 1.4.2004 - 4 C 2/03 - [B 50 Hochmoselquerung I] mehr »
Entscheidungsbesprechung zu BVerwG, Urteil v. 1.4.2004 - 4 C 2/03 - [B 50 Hochmoselquerung I]
Entscheidungsbesprechung zu BVerwG, Urteil v. 1.4.2004 - 4 C 2/03 - [B 50 Hochmoselquerung I]
Soweit die Rechtsprechung die sog. IBA-Liste als sachverständigen Anhalt für die nach Art. 4 Abs. 1 Satz 4 VS-RL auszuwählenden Gebiete ansieht, unterliegt dies erheblichen methodischen Bedenken. Nur die IBA-Kriterien haben als Paradigma für ein auf Transparenz und Rationalität zielendes Auswahlkonzept der Mitgliedsstaaten gewissen Wert. In dieses ist eine systematische Bewertung der flächenmäßigen Eignung der in Betracht gezogenen Gebiete zu integrieren. Die vergleichende Bewertung der Flächeneignung ist zugleich legitimes Einfallstor für eine avifaunistisch orientierte Landschaftsplanung.
Die Entscheidung des EuGH zu den Herzmuschelfischern in den Niederlanden gehört zu den Klassikern der Rechtsprechung zum europäischen Naturschutzrecht mehr »
Entscheidungsbesprechung zu BVerwG, Urteil v. 15.1.2004 - 4 A 11/02 - [A 73 Suhl-Lichtenfels]
Neubau der B 50 mit der Hochmoselquerung erst nach ergänzendem Verfahren zulässig. mehr »
Entscheidungsbesprechung zu VGH Mannheim, Urteil v. 29.11.2002 - 5 S 2312/02 -
Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 6 Absätze 3 und 4 in Verbindung mit Artikel 7 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen verstoßen, dass das Projekt zur Erweiterung der Golfanlage der Gemeinde Wörschach im Bundesland Steiermark trotz negativer Ergebnisse einer Verträglichkeitsprüfung im Hinblick auf den Lebensraum des Wachtelkönigs (Crex crex) in dem dort befindlichen, nach Artikel 4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten zum besonderen Schutzgebiet erklärten „Wörschacher Moos“ bewilligt worden ist. mehr »